Allgemeine Geschäftsbedingungen der CSBSOUND
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse
und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der csbsound (nachfolgend Gesellschaft genannt)
und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen der Gesellschaft in Anspruch nehmen (nachfolgend Kunde
genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für die AGB
des Kunden. Die AGB der Gesellschaft gelten auch bei späteren Vertragsabschlüssen mit Kunden, auch wenn nicht nochmals
ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde.
§ 2 Eigentum
Für alle überlassenen Geräte und Materialien verbleibt die Gesellschaft uneingeschränkt Eigentümerin. Weiterveräußerung,
Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgendwelche Belastungen sind nicht zulässig und der Gesellschaft
gegenüber unwirksam. Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen
unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Vertragslaufzeit die überlassenen Geräte und Materialien dennoch
gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten, die zur
Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Der Kunde ist weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
§ 3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand und Laufzeit/Mietzeit sind im Lieferschein verbindlich festgelegt. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor,
Geräte und Material gleichwertig zu ersetzen, sofern die Ersetzung nicht für den Kunden unzumutbar ist. Eine Verlängerung der
Vertragslaufzeit/Mietzeit ist nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig und muss rechtzeitig vor Beendigung der
Laufzeit/Mietzeit vereinbart werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Verlängerung der Laufzeit/Mietzeit von einer
Vorauszahlung abhängig zu machen.
Die Abholung der Geräte und Materialien hat zu dem im Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Holt der Kunde Geräte
und Materialien zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, befindet er sich in Annahmeverzug, ohne dass es einer ausdrücklichen
Aufforderung der der Gesellschaft zur Abholung bedarf. Hat der Kunde Geräte und Materialien vorbestellt, und holt er Geräte
und Materialien nicht ab, entfällt nicht seine Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses/Geldbetrages. Die
Gesellschaft ist berechtigt, die Geräte und Materialien vier Stunden nach Beginn der vereinbarten Laufzeit/Mietzeit an Dritte zu
vermieten/weiterzugeben. Der durch die anderweitige Vermietung/Weitergabe erzielte Mietzins/Geldbetrag wird auf die
Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.
§ 4 Zahlung
Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die Preise der Gesellschaft Nettopreise. Die Preise gelten für den im
Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund
von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.
Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft für die Rechtzeitigkeit maßgeblich. Schecks
gelten erst nach Einlösung und Gutschrift als Zahlung. Bei Vertragsvolumina über EUR 500,00 ist die Gesellschaft berechtigt,
eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % zu verlangen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung
Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen.
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden kann die Gesellschaft sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung –
ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit – verlangen. Das gilt auch, wenn begründete oder ernsthafte Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und zwar auch dann, wenn die Gründe für diese Zweifel bereits
bei Vertragsabschluss vorlagen, der Gesellschaft jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein mussten. Darüber hinaus
steht der Gesellschaft ein Leistungsverweigerungsrecht solange zu, bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen oder der
Kunde Sicherheit in Höhe der Gesamtforderung geleistet hat. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen
Rechte bleiben daneben bestehen.
§ 5 Überlassung
Die Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie
die Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Überlassung der Geräte und Materialien von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses
und einer Kaution abhängig zu machen. Der Kunde darf die Rückgabe der Geräte und Materialien nicht von der
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts abhängig machen.
Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der überlassenen Geräte und Materialien von deren
Vollständigkeit sowie richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und
der Vollständigkeit der Geräte und Materialien.
Die Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt,
bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Geräte und Materialien berechtigt die Gesellschaft zur
sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.
Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Geräte und Materialien Sorge zu tragen. Für Ausfälle
und Schäden der Geräte und Materialien infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der
Kunde einzustehen. Werden Geräte und Materialien unbrauchbar, ohne dass der Kunde den Mangel zu vertreten hat, so ist der
Kunde verpflichtet, der Gesellschaft den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde sichert der Gesellschaft zu, die Geräte
und Materialien in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben; Nachbesserungen gehen zu Lasten des
Kunden. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes/Wiederbeschaffungswertes
der Geräte und Materialien. Für Kleinteilzubehör hat der Kunde den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Ein Versand der Waren erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden. Der Versand der Ware erfolgt auf
Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht mit der Absendung ab Lager (Übergabe an die
Transportperson) auf den Kunden über, sofern ein Gefahrübergang nicht bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft
erfolgt.
Versandkosten einschließlich der Verpackungskosten trägt der Kunde. Auf seinen Wunsch und seine Kosten kann die Ware
gegen Transportschäden und sonstige Risiken versichert werden.
§ 6 Gewährleistung
Die Gesellschaft leistet Gewähr dafür, dass die überlassenen Geräte und Materialien funktionstüchtig sind. Mängelrügen wegen
Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind der Gesellschaft unverzüglich nach Erhalt der Lieferung per E-
Mail, Fax, SMS oder Mailbox mitzuteilen. Der Kunde überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte und Materialien auf
Unversehrtheit und Vollständigkeit. Sind Geräte und Materialien funktionsuntüchtig, so ist der Gesellschaft Gelegenheit zu
geben, den Mangel zu beheben oder andere, gleichartige Geräte und Materialien zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht
möglich, so ist der Kunde von der Entrichtung des Mietzinses/Geldbetrages für diese Geräte und Materialien von dem Tage an
befreit, an dem er etwaige Mängel der Geräte und Materialien sowie deren Gebrauchsunfähigkeit der Gesellschaft mitteilt. Der
Kunde ist gehalten, die Geräte und Materialien zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in
die Geschäftsräume der Gesellschaft zu schaffen. Die Gesellschaft haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Geräten
oder Materialien nicht für Folgeschäden. Im Übrigen ist die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen. § 536 BGB findet
auf das Geschäftsverhältnis keine Anwendung. § 536a BGB findet nur Anwendung bei grobem Verschulden der Gesellschaft
oder bei ihr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 7 Vertragswidriger Gebrauch
Im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs ist die Gesellschaft zur fristlosen Kündigung berechtigt. Für entstandene Schäden an
Geräten und Materialien oder bei Verlust der Geräte und Materialien ist vom Kunden Ersatz zu leisten. Die
Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw.
Reparatur. Die Haftung für die Geräte und Materialien beginnt mit der Abholung bei Gesellschaft bzw. bei der Anlieferung und
endet bei Rückgabe bzw. nach Abholung. Dies gilt auch für den Fall, dass zur Bedienung der Geräte oder Materialien eigenes
oder beauftragtes Personal der Gesellschaft vor Ort ist. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten oder
Materialien, die vom Personal direkt verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten
Vertragslaufzeit/Überlassung eine Versicherung für von ihm zu vertretende Schäden abzuschließen.
§ 8 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Geräte und Materialien während der
Vertragslaufzeit/Überlassung, gleichgültig, ob die Beschädigung durch den Kunden selbst, durch seine Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen oder durch Dritte erfolgt.
Gibt der Kunde Geräte und Materialien nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, so haftet er für die Dauer der Reparatur
auch für den Mietzinsausfall der Gesellschaft. Dieser beträgt pauschal 50 % des während der Dauer der Reparatur zu
erzielenden Mietzinses entsprechend dem mit dem Kunden vereinbarten Mietzins, jedoch ohne Berücksichtigung von Rabatten
und sonstigen Preisnachlässen. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass die Gesellschaft kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der Gesellschaft sind nicht ausgeschlossen.
§ 9 Versicherung
Der Kunde verpflichtet sich ab dem Beginn der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten für umfassenden Versicherungsschutz
sämtlicher Miet-, Handels- sowie Verbrauchsware zu sorgen. Beschädigung durch Feuer und Wasser sowie Diebstahlschäden
müssen abgesichert werden.
Die Versicherungen sind so abzuschließen, dass Versicherungsleistungen im Schadensfall nur an die Gesellschaft ausgezahlt
werden.
Die Versicherungsansprüche des Kunden werden hiermit schon jetzt an die Gesellschaft abgetreten, die die Abtretung annimmt.
Der Kunde wird der Gesellschaft entsprechende Versicherungsbestätigungen sowie Zahlungsnachweis der
Versicherungsprämie unverzüglich vorlegen.
Sollte kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen haftet der Kunde persönlich und in vollem Maße für entstandene
Schäden. Die Gesellschaft hat in diesem Fall die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Seitens des Kunden besteht in diesem
Fall kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter (Miet-) Zahlungen.
§ 10 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungs- sowie Parkmöglichkeit Sorge zu tragen.
Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit/Überlassung für eine ununterbrochene Überwachung und Sicherung sämtlicher
Miet-, Handels- sowie Verbrauchsware zu sorgen. Dies gilt insbesondere für alle Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs-,
Abbauzeiten sowie Nacht- und nutzungsfreie Zeiten. Die Gesellschaft übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
Mit der Rücknahme der Geräte und Materialien bestätigt die Gesellschaft nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden sind.
Die Gesellschaft behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von drei Werktagen vor.
Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfügung, der als Ansprechpartner fungiert
und entscheidungsbefugt ist.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Kunden.
Die Gesellschaft haftet nicht bei Vermietung von Geräten und Materialien für entstandene Schäden an Gebäuden, in
Räumlichkeiten oder an Personen, durch einen unsachgemäßen und unqualifizierten Einsatz. Der Kunde ist verpflichtet, für
sämtliche Geräte und Materialien, insbesondere Motoren und deren Bedienung oder Laser, eine entsprechende Qualifikation zu
besitzen, Fachpersonal zu stellen oder über die Gesellschaft anzufordern.
Das von der Gesellschaft gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen (1x warme Mahlzeit, belegte Brötchen, Obst, Kaffee,
Wasser). Bei auswärtigen Produktionen hat der Kunde auf seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des
Personals Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht der Gesellschaft das Recht zu, eine
Verpflegungspauschale in Höhe von 40,00 € netto pro Person pro Tag zusätzlich zu berechnen.
§ 11 Rückgabe
Die Geräte und Materialien sind nach Vertragsablauf ohne besondere Aufforderung der Gesellschaft zurückzugeben, und zwar
in dem Zustand, in welchem sie der Kunde erhalten hat. Die Annahme/Abholung der Geräte und Materialien durch die
Gesellschaft erfolgt nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Prüfung. Nach erfolgter Prüfung wird der Kunde gesondert über
entstandene Fehlteile und Schäden informiert.
Bei Selbstabholung stehen die Geräte und Materialien nach Vereinbarung zur Abholung bereit. Die Rückgabe muss zum
vereinbarten Datum zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr erfolgen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit/Mietzeit ist unbedingt
einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist die Gesellschaft hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Überlassung und
Rückgabe der Geräte und Materialien erfolgen jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Bei verspäteter Rückgabe ist
der Kunde verpflichtet, pro verspäteten Tag den jeweiligen Tagesmietpreis/Listenpreis ohne Berücksichtigung von Rabatten zu
zahlen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von maximal 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller
Tag berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Besteht Streit zwischen den
Parteien, wer eine Verschlechterung oder den Untergang der Geräte und Materialien zu vertreten hat, so trifft die Beweislast
den Kunden.
§ 545 BGB ist unanwendbar.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis
zur Rückgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der Gesellschaft ohne
Berücksichtigung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen. Ferner verwirkt der Kunde für jeden angefangenen Tag der
verspäteten Rückgabe eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises der verspätet zurückgegebenen
Geräte und Materialien. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass die Gesellschaft kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der Gesellschaft sind nicht ausgeschlossen.
§ 12 Kündigung und vorzeitige Rückgabe
Der Vertrag kann von beiden Seiten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Eine vorherige Androhung
der Kündigung ist nicht erforderlich. Die Gesellschaft kann den Vertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen,
wenn der Kunde den Mietzins/Geldbetrag nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt; der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät; der Kunde Geräte und Materialien an einem anderen als den vereinbarten Ort
verbringt oder nutzt; der Kunde Geräte und Materialien ohne schriftliche Zustimmung der Gesellschaft Dritten überlässt; der
Kunde Geräte und Materialien unsachgemäß behandelt; oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden beantragt wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen
aus diesem Vertrag nicht nachkommen wird. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, schuldet der Kunde der
Gesellschaft Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts abzüglich etwaiger bereits geleisteter Zahlungen. Wird der
Vertrag, gleich aus welchem Grund und durch welche Partei fristlos gekündigt, hat der Kunde die Geräte und Materialien
unverzüglich der Gesellschaft zurückzugeben.
Bei Rückgabe der Geräte und Materialien vor dem vereinbarten Rückgabetermin bzw. generell bei einseitig verkürzten
Vertragslaufzeiten erfolgt keine (anteilige) Erstattung des Mietpreises/Geldbetrages.
§ 13 Reparaturauftrag
Ein möglicher Anspruch aus Garantie muss vor Auftragserteilung gemeldet sowie nachgewiesen werden.
Liegt keine ausreichende Fehlerbeschreibung vor, gilt ein Auftrag für alle erkannten Mängel als erteilt.
Die Gesellschaft ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während einer Reparatur zeigen, sofern die Behebung zum
einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
Bei Auftragserteilung kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis festlegen. Soweit dieser überschritten wird, ist das
Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
Das Einverständnis des Kunden ist ferner einzuholen, sobald sich zeigt, dass der Reparaturaufwand nicht in einem
angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zu Erstattung der
bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
§ 14 Reparaturdurchführung
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Reparatur auch in fremder Werkstatt vorzunehmen.
Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Fertigstellung ergibt sich aus dem tatsächlichen Aufwand.
§ 15 Reparaturkosten
Kostenpflichtig reparierte Geräte und Materialien werden nur gegen Vorkasse ausgeliefert.
Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit und wird entsprechend dem Aufwand in Rechnung gestellt.
Wird auf Wunsch des Kunden eine Reparatur nicht (vollständig) ausgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in
den ursprünglichen Zustand zurück versetzt werden.
§ 16 Reparaturgewährleistung
Ein Gewährleistungsanspruch ist innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt er.
Ein Gewährleistungsanspruch erlischt weiterhin, wenn Änderungen an den Leistungen vorgenommen wurden.
§ 17 Abholung von Reparaturgegenständen
Werden Reparaturen nicht innerhalb von 21 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, werden Lagerkosten fällig.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt erlischt die Haftung für Abhandenkommen sowie Beschädigung des Reparaturgegenstandes.
Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert der Geräte und Materialien abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt die
Aufbewahrungspflicht.
§ 18 Haftung für Reparaturgegenstände
Im Falle einer Beschädigung des Reparaturgegenstandes ist die Gesellschaft zur eigenständigen Instandsetzung berechtigt. Ist
diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu
ersetzen.
Bei Reparaturarbeiten kann es zu Datenverlusten kommen. Es wird keinerlei Haftung für den vorhandenen Datenbestand
übernommen, vielmehr unterliegt allein dem Kunden die Verantwortung, vor Beauftragung für eine Datensicherung Sorge zu
tragen.
§ 19 Abnahmepflicht des Kunden
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, kann die Gesellschaft ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach
ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, den vorgenannten Schadenersatz zu pauschalieren oder aber den tatsächlich entstandenen
Schaden geltend zu machen. Der pauschale Schadenersatz beträgt bei Kaufverträgen, bei Dienstleistungsverträgen und bei
Werkverträgen 50 % der mit der Gesellschaft vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass der
Gesellschaft nur ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.
§ 20 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden
Nebenforderungen, verbleibt die (gelieferte) Ware im Eigentum der Gesellschaft, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des
HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Gesellschaft das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige,
das Eigentum der Gesellschaft, gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche
gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Gesellschaft und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und
Nebenforderungen an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an.
§ 21 Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft
Der Haftungsausschluss gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden (auch für zusätzliche Leistungen,
insbesondere Transport und Montage), so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden;
ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Handeln der Gesellschaft beruht.
§ 22 Aufrechnungsverbot und Zahlungsverzug
Auf das Recht zur Aufrechnung verzichtet der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit nicht die Aufrechnung mit
einer rechtskräftig festgestellten Forderung geltend gemacht wird.
Ist der Kunde trotz Zahlungsaufforderung mit der Zahlung in Verzug, so kann die Gesellschaft das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen.
§ 23 Speicherung von Daten
Der Kunde ist einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der
Gesellschaft auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§24 Urheberrecht
Angebote, Materialauflistungen, Konzeptionen sowie alle weiteren durch die Gesellschaft erarbeiteten bzw. weitergegebenen
Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft zulässig.
§ 25 Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.